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Wer kommt für die Kosten bei einem Schlüsseldienst auf?

Schlüsselkdienst

Es kann immer passieren, dass Sie in einem Moment unachtsam sind und die Haustür zufällt, während sich der Schlüssel noch im Innern befindet. In solch einem Fall müssen Sie natürlich den Schlüsseldienst verständigen, da die meisten Menschen keine Ersatzschlüssel mit sich führen. Solch ein Moment ist nicht nur ärgerlich, er verursacht auch Kosten. Die Frage, die sich viele Menschen dabei stellen ist, wer für die Kosten aufkommt, wenn man sein Haus oder seine Wohnung nur anmietet.

Schlüsselkdienst
Wann der Vermieter zahlen muss

Es gibt durchaus einige Fälle, in denen der Vermieter für die Beauftragung eines Schlüsseldienstes aufkommen muss. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn Sie selbst als Mieter nicht Schuld daran sind. Haben Sie somit versehentlich die Tür zufallen lassen, während sich der Schlüssel noch drinnen befand oder haben Sie ihn sogar verloren, ist es natürlich Ihr eigenes Verschulden und so müssen Sie auch selbst für den Dienst aufkommen. Anders sieht die Situation aus, wenn es Probleme mit dem Schloss gibt, die Sie selbst nicht verursacht haben. Vermieter sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, die Mietsache und dazu gehört auch das Schloss, in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Wenn etwas somit nicht funktioniert, müssen Vermieter für die Reparaturkosten bzw. für die Kosten eines Ersatzes aufkommen. Sie sollten jedoch bedenken, dass Sie vor der Beauftragung eines Schlüsseldienstes zunächst den Vermieter verständigen müssen. Dieser steht nämlich häufig mit bestimmten Unternehmen in Verbindung, das er beauftragt. Wenn Sie selbst ein Unternehmen wählen, ist nicht garantiert, dass der Vermieter auch für die Kosten aufkommt, da diese eventuell viel höher liegen können.

Die Versicherung hilft bei einem Selbstverschulden

Wenn Sie den Dienst selbst beauftragen müssen, können Sie sich die Kosten manchmal von der Versicherung erstatten lassen. Dies geht über die Privathaftpflichtversicherung oder die Hausratsversicherung. In beiden Fällen müssen Sie prüfen, ob dieser Service Inhalt ihres Vertrages war. Natürlich müssen Sie auch die Versicherung im Vorfeld abgeschlossen haben. Es lohnt sich somit bei den Versicherungen nachzufragen.

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